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nEHS: Preiskorridor von 55 bis 65 Euro soll auch 2027 gelten

Nationaler Emissionshandel und Übergang zum ETS 2 mit CO₂-Preiskorridor von 55 bis 65 Euro

Das Bundesumweltministerium hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes vorgelegt. Der CO₂-Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne soll demnach auch 2027 gelten – und damit die Übergangsphase zum ETS 2 verlängert werden.

Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat die Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) gestartet.

Kern des Entwurfs ist die geplante Verlängerung des bisherigen Preiskorridors: Auch im Jahr 2027 sollen nationale Emissionszertifikate (nEZ) zu Preisen zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO₂ veräußert werden. Damit soll die im Koalitionsausschuss vereinbarte Preisstabilität im nationalen Emissionshandel umgesetzt werden.

Preisstabilität für ein weiteres Übergangsjahr

Nach geltender Rechtslage ist der Preiskorridor von 55 bis 65 Euro zunächst für 2026 vorgesehen. Für 2027 würde sich der Preis im nationalen Emissionshandel grundsätzlich an der Preisentwicklung im europäischen Emissionshandel orientieren.

Der nun vorgelegte Referentenentwurf soll dies ändern und den bestehenden Preiskorridor um ein weiteres Jahr verlängern. Für Unternehmen im nEHS würde dies zusätzliche Planungssicherheit bei der Beschaffung und Abgabe nationaler Emissionszertifikate schaffen.

Der Entwurf ist allerdings noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren können sich daher noch Änderungen ergeben.

Auch BEHV und BEDV sollen angepasst werden

Die geplante Änderung betrifft nicht nur das BEHG. Auch die Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) soll an den verlängerten Preiskorridor angepasst werden.

Darüber hinaus sind Änderungen der BEHG-Doppelbilanzierungsverordnung (BEDV) vorgesehen. Ziel ist insbesondere ein sachgerechter Umgang mit eingelagerten Brennstoffmengen beim Übergang zwischen den Emissionshandelssystemen.

Stellungnahmen zum Referentenentwurf können bis zum 15. Juli 2026, 12:00 Uhr, eingereicht werden.

Der Übergang zum ETS 2 rückt näher

Der Entwurf zeigt zugleich, wie stark das nationale Emissionshandelssystem inzwischen durch den bevorstehenden Übergang zum europäischen ETS 2 geprägt ist.

Für betroffene Unternehmen geht es daher längst nicht mehr nur um die aktuellen Anforderungen des nEHS. Parallel gewinnen die künftigen Anforderungen des ETS 2 an Bedeutung. Dazu gehören bereits heute Vorbereitungs-, Überwachungs- und Berichtspflichten sowie die Frage, wie bestehende Prozesse, Datenstrukturen und Verantwortlichkeiten auf das europäische System ausgerichtet werden.

Unternehmen, die ihre Prozesse frühzeitig auf den Übergang vorbereiten, können Schnittstellen zwischen nEHS und ETS 2 rechtzeitig klären und spätere Umstellungen deutlich vereinfachen.

FuelCert unterstützt bei nEHS und ETS 2

FuelCert begleitet Unternehmen bei der praktischen Umsetzung der Anforderungen aus dem nationalen und europäischen Emissionshandel.

  • Erstellung und Weiterentwicklung von Überwachungsplänen und Emissionsberichten
  • Nachweisführung für Kraft- und Brennstoffe, die mit einem Emissionsfaktor von null angesetzt werden sollen
  • Unterstützung bei Meldungen und Prozessen gegenüber der DEHSt
  • Beschaffung nationaler Emissionszertifikate (nEZ)
  • Frühzeitige Vorbereitung auf den Übergang vom nEHS zum ETS 2

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