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THG-Quote: Anforderungen, Erfüllungsoptionen und Relevanz für erneuerbare Kraftstoffe

Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein zentrales Instrument der deutschen Klimapolitik im Verkehr. Sie verpflichtet Unternehmen, die fossile Otto- und Dieselkraftstoffe in Verkehr bringen, die damit verbundenen Treibhausgasemissionen schrittweise zu senken.

Für Produzenten, Händler und Vermarkter erneuerbarer Kraftstoffe und Energieträger ist die THG-Quote ein wesentlicher regulatorischer und wirtschaftlicher Rahmen – etwa für Biomethan, Bio-LNG, RFNBO, grünen Wasserstoff und E-Fuels. Ob und wie ein Produkt angerechnet werden kann, hängt von Zertifizierung, Bilanzierung, Nachweisführung und Marktzugang zusammen.

Wasserstofftankstelle als Beispiel für RFNBO und Wasserstoff im Kontext der THG-Quote
Wasserstoff und RFNBO können – je nach regulatorischer Einordnung, Nachweisführung und Anwendungsfall – eine relevante Erfüllungsoption in der THG-Quote sein.

Was ist die THG-Quote?

Die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) verpflichtet Inverkehrbringer fossiler Otto- und Dieselkraftstoffe, die Treibhausgasintensität ihrer Kraftstoffe gegenüber einem Referenzwert zu mindern. Rechtsgrundlage ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), insbesondere § 37a BImSchG – zuletzt fortgeschrieben im Zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote.

In der Praxis bedeutet das: Quotenverpflichtete müssen jährlich nachweisen, dass die Emissionen ihrer Kraftstoffe um den gesetzlich festgelegten Prozentsatz reduziert wurden – etwa durch den Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe, Strom für Elektromobilität oder die Übernahme von THG-Minderungen durch Dritte. Beim Hauptzollamt – auch Biokraftstoffquotenstelle genannt – müssen Verpflichtete und Dritte als deren Übernehmer jährlich die Meldung über die Quotenerfüllung bis zum 1. Juni des auf das Verpflichtungsjahr folgenden Jahres einreichen. Die Zollverwaltung informiert dazu im Fachthema Treibhausgasquote.

Die Quote steigt schrittweise bis 2040 an. Damit wächst der Bedarf an belastbaren, nachweisbaren und marktfähigen Erfüllungsoptionen – und gleichzeitig die Bedeutung sauberer regulatorischer Umsetzung für Anbieter erneuerbarer Energieträger.

Wie kann die THG-Quote erfüllt werden?

Grundsätzlich gibt es zwei Wege: Die Quote kann durch eigene Maßnahmen erfüllt werden – etwa durch das Inverkehrbringen emissionsärmerer oder erneuerbarer Kraftstoffe. Oder ein Teil der Verpflichtung wird von Dritten übernommen, die eine THG-Minderung erzielen und diese quotenrelevant bereitstellen.

Wichtig: Auch Akteure, die selbst keine fossilen Kraftstoffe in Verkehr bringen, können zur Quote beitragen – wenn sie erneuerbare Kraftstoffe oder andere quotenrelevante Mengen erzeugen, nachweisen und vermarkten. Das macht die THG-Quote für viele Unternehmen außerhalb klassischer Mineralölstrukturen relevant.

Typische Erfüllungsoptionen in der THG-Quote

Klassische Biokraftstoffe

Bioethanol (meist als E10) oder Biodiesel – unter Beachtung der Einsatzstoffe in Bezug auf Nachhaltigkeit, THG-Minderung und Unterquoten bzw. Obergrenzen.

Biogas

Gasförmig als Bio-CNG bzw. Biomethan oder flüssig als Bio-LNG. Je nach Einsatzstoffen anrechenbar auf die Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe.

Wasserstoff

Sowohl strombasierter Wasserstoff (RFNBO) als auch biogener Wasserstoff. Es gelten gesonderte Regeln wie Unterquote, Anrechnungsfaktor und Einsatzbereiche.

Elektromobilität

Emissionseinsparungen durch Verbrauch von Ladestrom in rein elektrisch betriebenen Straßenfahrzeugen – pauschal je Fahrzeug und real abgegeben an öffentlichen Ladepunkten.

E-Fuels

Beispiele für E-Fuels sind neben Wasserstoff E-Methan, E-Methanol, E-Kerosin sowie synthetische strombasierte Diesel- und Ottokraftstoffe.

Sonderanwendungen

RFNBO in Raffinerien bei der Verarbeitung von Kraftstoffen als Zwischenprodukt – unter den jeweiligen Voraussetzungen des Regelwerks.

Wie sich Erlöse aus der THG-Quote berechnen

Grundlogik der Erlösberechnung

Erlöse aus der THG-Quote hängen maßgeblich von der Netto-THG-Minderung des eingesetzten Kraftstoffs ab – also davon, um wie viel die Emissionen unter dem jeweiligen Zielwert liegen. Der Zielwert leitet sich aus dem fossilen Referenzwert von 94 gCO₂/MJ multipliziert mit (100 % − THG-Quote des relevanten Verpflichtungsjahres) ab.

Die so ermittelte Netto-THG-Minderung, multipliziert mit dem Marktpreis im Quotenmarkt, ergibt den Erlös aus der THG-Quote. Rechtsgrundlage ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), insbesondere die THG-Quotenlogik nach § 37a BImSchG. Wird die Quotenverpflichtung nicht erfüllt, fällt eine gesetzliche Zahlungspflicht an; vereinfacht betrachtet entspricht dies einer theoretischen Obergrenze von 600 €/t CO₂eq.

Preisbildung am Quotenmarkt

Der Quotenmarkt ist volatil und hängt von Angebot und Nachfrage ab. In der Marktbeobachtung gab es historisch sehr hohe und sehr niedrige Preisphasen: So lagen die Preise in der Hochpreisphase 2022 zeitweise deutlich über 500 €/t CO₂, fielen später – unter anderem im Zusammenhang mit der Marktdiskussion um mutmaßlich falsch deklarierte Volumina aus Asien – teils klar unter 100 €/t CO₂ und sind zuletzt wieder auf Werte deutlich über 400 €/t CO₂ gestiegen.

Als wesentliche Einflussfaktoren gelten unter anderem das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote, die langfristig steigenden Quotenniveaus sowie verschärfte Anti-Betrugs-Anforderungen – einschließlich der Möglichkeit von Vor-Ort-Kontrollen. Diese Einordnung beschreibt Marktentwicklungen und Beobachtungen, keine verbindliche Prognose.

Einfluss von Unterquoten

Neben der Haupt-THG-Quote gibt es Unterquoten – insbesondere für RFNBO und fortschrittliche Biokraftstoffe. Sie beziehen sich auf die Energiemenge in Verkehr gebrachter Kraftstoffe und nicht unmittelbar auf THG-Emissionen.

Werden entsprechende Kraftstoffe wie RFNBO, Biomethan oder Bio-CNG nachweislich eingesetzt, können zusätzliche Erlöse entstehen – ergänzend zur Hauptquote und abhängig von Nachweisführung, Zertifizierung und Marktzugang. Die nachfolgende Übersichtstabelle zeigt die stufenweise Entwicklung von THG-Quote, Unterquoten und Anrechnungsfaktoren.

Praxisbezug und nächste Schritte

Für eine erste belastbare Orientierung zu Erlösen aus der THG-Quote lohnt sich die Einordnung anhand konkreter Produkt- und Marktdaten. Die Grafik rechts zeigt die Berechnungslogik am Beispiel RFNBO / Wasserstoff; die FuelCert-Erlösrechner ergänzen dies um interaktive Szenarien für Wasserstoff und Biomethan.

Handelbare THG-Minderung am Beispiel RFNBO / Wasserstoff – von fossilem Referenzwert und Zielwert bis zur Netto-THG-Minderung.

Erlöspotenziale direkt berechnen

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Zum offiziellen Treibhausgasrechner des ZollsExterner Rechner der Zollverwaltung

Warum die THG-Quote für Ihr Projekt relevant sein kann

Die THG-Quote ist nicht nur für klassische Mineralölunternehmen relevant. Auch Produzenten, Händler und Vermarkter erneuerbarer Kraftstoffe und Energieträger können von quotenrelevanten Produkten profitieren – wenn regulatorische Voraussetzungen, Nachweise und Marktzugang stimmen.

Entscheidend ist die Einordnung: Ist Ihr Produkt quotenfähig? Welche Zertifizierung und Nachweisführung sind erforderlich? Welches Erlöspotenzial ergibt sich im THG-Quotenmarkt – und wie lässt es sich belastbar umsetzen?

FuelCert unterstützt entlang dieser Fragen – von der regulatorischen Einordnung über Zertifizierung und Nachweisführung bis zu Marktzugang und operativer Umsetzung im THG-Quotensystem.

Entwicklung der THG-Quote, Unterquoten und Anrechnungsfaktoren

Die THG-Quote, verbindliche Unterquoten und Anrechnungsfaktoren entwickeln sich stufenweise. Die folgende Übersicht fasst die wesentlichen Kennzahlen für die Verpflichtungsjahre 2026 bis 2040 zusammen.

Übersicht THG-Quote, Unterquoten und Anrechnungsfaktoren

JahrTHG-QuoteUnterquote RFNBOUnterquote fortschrittliche Biokraftstoffe (Anhang IX A)Obergrenze 1G-BiokraftstoffeObergrenze abfallbasierter Biokraftstoffe (Anlage 4)Anrechnungsfaktor RFNBOAnrechnungsfaktor Strom (Elektromobilität)Anrechnungsfaktor Strom (Klassen M3 und N3)
202612 %0,1 %2 %4,9 %1,9 %
202717,5 %0,1 %3 %4,9 %1,9 %
202819,5 %0,5 %3 %4,6 %1,9 %
202922,5 %0,5 %3 %4,7 %1,9 %
203026,5 %1,5 %3,5 %4,9 %1,9 %
203130 %1,5 %4 %5 %2 %
203233 %3 %4,5 %5,5 %2 %2,5×
203336 %3,5 %5 %5,8 %2,3 %
203438 %4 %5,5 %5,8 %2,3 %1,5×
203541 %5 %6 %5,8 %2,4 %3,5×
203646 %6 %6,5 %5,8 %2,4 %
203751 %7 %7 %5,8 %2,6 %2,5×2,5×
203856 %8 %7,5 %5,8 %2,6 %
203961 %9 %8 %5,8 %2,8 %1,5×1,5×
204065 %10 %9 %5,8 %2,8 %

Stand: Juni 2026. Die Tabelle orientiert sich am geltenden Regelwerk (u. a. BImSchG, 37. BImSchV, 38. BImSchV). Gesetzliche Anpassungen können die Werte ändern; für verbindliche Entscheidungen ist stets der aktuelle Rechtsstand maßgeblich.

Sie möchten klären, wie Ihr Produkt in der THG-Quote angerechnet werden kann?

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